Angebote von Caritas Rundum Zuhause betreut

Wir unterstützen Sie, wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen wollen.

Unsere Leistungen im Detail:

  1. Vermittlung von geeigneten Betreuungspersonen
  2. Unterstützung bei der Gewerbean- oder ummeldung der Betreuungskräfte
  3. Durchführung eines Erstbesuchs zur Feststellung des Betreuungs- und Pflegebedarfs durch diplomierte Pflegepersonen der Mobilen Dienste der Caritas
  4. Unterstützung bei der administrativen Abwicklung
  5. Qualitätssicherung:
    • Überprüfung der Betreuungspersonen hinsichtlich ihrer fachlichen Qualifikation (Voraussetzung ca 200 Stunden heimhilfeähnliche Kurse), persönlichen Eignung und erforderlichen Basiskenntnisse der deutschen Sprache
    • laufende Begleitung der Betreuung durch regelmäßige Qualitätsvisiten von diplomierten Pflegepersonen der Mobilen Dienste der Caritas
  6. Unterstützung beim Betreuungsstart (Hilfestellung bei den erforderlichen Verträgen usw.)
  7. Organisation einer Ersatzbetreuungsperson im Falle einer Verhinderung (Krankheit etc.) der regulären Betreuungskraft
  8. Unterstützung beim Förderantrag
  9. Vermittlung von Hauskrankenpflege bei Bedarf
  10. Im Bedarfsfall Delegation pflegerischer Tätigkeiten an die Personenbetreuer*innen laut den gesetzlichen Bestimmungen


Zusätzlich zur 24-Stunden-Betreuung empfiehlt es sich, die Leistungen der Hauskrankenpflege der Caritas in Anspruch zu nehmen. Gerne stellen wir den Kontakt zu der für Ihr Anliegen richtigen Stelle in der Hauskrankenpflege der Caritas her!

Leistungen der Personenbetreuer*innen

1. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B.:

  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Erledigung von Einkäufen und Botengängen
  • Reinigungstätigkeiten
  • Hausarbeiten
  • Auf ein gesundes Raumklima achten
  • Betreuung von Tieren und Pflanzen im Haushalt
  • Wäscheversorgung (z.B. Waschen und Bügeln)

2. Unterstützung bei der Lebensführung

  • Gestaltung des Tagesablaufs
  • Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen

3. Gesellschafterfunktion wie z.B.:

  • Gesellschaft leisten
  • Gespräche
  • Kartenspielen
  • Begleitung bei diversen Aktivitäten

4. Unterstützung

der betreuungsbedürftigen Person bei einem Ortswechsel

5. Führung eines Haushaltsbuches

mit Aufzeichnungen über für die betreute Person getätigten Ausgaben

6. Regelmäßige und ausreichende Dokumentation

7. Medizinische und pflegerische Tätigkeiten nach Delegation

Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegergesetz (GuKG § 3b (1)) dürfen PersonenbetreuerInnen nach Delegation oder Subdelegation im Einzelfall einzelne pflegerische Tätigkeiten an der betreuten Person ausüben, wenn aus medizinischer und pflegerischer Sicht keine Gründe dagegen sprechen (d.h. wenn die Gesundheit der betreuten Person durch die Durchführung der Tätigkeit nicht gefährdet ist).
Die Delegation bzw. Anweisung kann durch einen Arzt, eine Ärztin oder durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson durchgeführt werden und wird zusätzlich verrechnet.

Die Caritas 24-Stunden-Betreuung wurde mit dem Österreichischen Qualitätszertifikat ÖQZ-24 ausgezeichnet

Das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung setzt einheitliche Standards fest. Caritas Rundum Zuhause betreut ist unter den ersten Organisationen, die dieses Zertifikat vom BMASGK erhielten.

Alle Informationen zum ÖQZ-24: oeqz.at